Der private Blog von Claudia & Thomas Pfütze
Beiträge getaggt mit Heli
Endlich kann der G5 Helikopter repariert werden
26. Mai
Nun ist es endlich soweit: Der mir bereits am 30. Dezember 2010 verunfallte GTOYS G5 Helikopter kann repariert werden.
Die entsprechenden Ersatzteile habe ich ja schon vor einigen Wochen bei GTOYS bestellt und bekam diese auch umgehend geliefert.
Was aber noch fehlte, war das entsprechende Werkzeug, um die Reparatur auch tatsächlich durchführen und diverse Teile austauschen zu können.
Heute nun habe ich die Lieferung des erst kürzlich bei Conrad bestellten Wiha Werkzeuges erhalten:
1 x Wiha PicoFinish Innensechskant 1,5×50, Typ 00522, 263PF
1 x Wiha PicoFinish Innensechskant 2,0×50, Typ 00523, 263PF
1 x Wiha PicoFinish Innensechskant 2,5×60, Typ 00524, 263PF
1 x Wiha PicoFinish Phillips-S PH 000-40, Typ 00513, 261PF
1 x Wiha PicoFinish Phillips-S PH 1-60, Typ 00516, 261PF
1 x Wiha PicoFinish Außen-Sechskant 4,0, Typ 00551, 265PF
1 x Wiha PicoFinish Außen-Sechskant 5,0, Typ 00553, 265PF
1 x Wiha PicoFinish Außen-Sechskant 5,5, Typ 00554, 265PF
X-Star Adler 1 Koaxial Helikopter angeschafft
07. Jan
Nachdem mein GTOYS G5 Heli derzeit ja defekt in der Ecke oder besser noch im Koffer stehen muss, weil die bestellten Ersatzteile für die Reparatur von GTOYS noch nicht eingetroffen sind, musste nun ein anderes Spielzeug her
Es handelt sich hierbei um einen X-Star Adler 1 RC 4 Kanal Koaxial Hubschrauber mit Gyrokreisel in den Farben Orange-Silber-Schwarz und 3-Fach LED-Beleuchtung.
Der erste Flug mit dem Adler 1 verlief gut. Allerdings gilt es anzumerken, dass der Adler 1 aufgrund seiner Infrarotfernbedienung etwas träge auf die Steuerkommandos reagiert und das Fliegen somit auch mit diesen angeblich als Spielzeug bezeichneten Heli sehr viel Feingefühl und Übung erfordert.
Hier die wichtigsten technischen Daten:
- Ferngesteuerter Koaxial Hubschrauber
- Stabilisierungssystem
- Vollelektronischer Gyrokreisel
- 2 starke Antiebsmotoren
- 1 Heckmotor
- XL Hauptrotor 175mm
- Länge 210mm
- Breite 50mm
- Höhe 150mm
- Gewicht ca. 46 Gramm
- Flugdauer ca. 5-8 Minuten
- Ladezeit USB-Ladekabel 15-20 Min
- Reichweite ca. 8-10 Meter
Heli vor dem 1. Abheben verunfallt
30. Dez
Heute habe ich mir bei MZ-Modellbau ein PC Interfacekabel 3,5 mm Klinke USB gekauft und dann versucht den GTOYS Sender GT-K-7X zum Üben mit einer Simulationssoftware am PC zu nutzen. Doch leider ist es mir weder mit der Software Heli-X, noch mit FMS gelungen, den Sender zu aktivieren. Dabei habe ich versucht genau die Einstellungen für den Betrieb an einem Simulator zu machen, wie sie im Handbuch von GTOYS beschrieben sind. Leider musste ich schon hierbei feststellen, dass die Beschreibung im GTOYS-Handbuch nicht stimmt, da ich die in diesem beschriebenen Menüpunkte so nicht in dem mir vorliegenden GTOYS Sender GT-K-7X wiederfinde.
Da heißt es beispielsweise “Wechseln Sie mit den Tasten UP und DOWN in das Menü S3. Dieses sollte auf N1 stehen. Wählen Sie mit den Tasten INC und DEC einen Wert von N2 bis N5 aus”. Die Einstellungsmöglichkeit auf N1 bis N7 finde ich bei dem mir vorliegenden GTOYS Sender GT-K-7X aber nur im Menü S1.
Dann heißt es “Wechseln Sie in das Menü S1 und stellen Sie es auf AP um”. Die Möglichkeit zur Einstellung auf AP finde ich bei dem mir vorliegenden GTOYS Sender GT-K-7X aber nur im Menü S3.
So habe ich also diesen Versuch aufgegeben und habe nach bestem Wissen den Sender wieder auf die vorherigen Einstellungen zurückgestellt.
Dann habe ich mich mit dem GTOYS G5 Heli auf die Terrasse begeben. Wenigstens ein Erfolgserlebnis möchte ich heute noch haben und den Heli wenigstens einmal in die Luft bekommen
Der Heli wird von mir auf den Terrassenboden gestellt, der Sender eingeschaltet (Pitch unten / Sicherheitsschalter Motor aus) und der LiPo am Heli angeschlossen. Dann entferne ich mich vom Heli, schalte den Sicherheitsschalter am Sender auf Motor an und schiebe den linken Knüppel (Mode 2) langsam nach oben (Pitch). Und siehe da – nichts passiert. Der Heli bleibt ruhig. Der Motor läuft nicht an. Ich weiß auch nicht genau, was dann passiert ist. Auf jeden Fall habe ich auch am rechten Knüppel etwas herumgespielt und auf einmal fängt der Motor mit mehr oder weniger voller Drehzahl an zu laufen. Der Heli dreht sich einmal um seine Achse, bevor er dann seitlich rechts zur Seite kippt. Das am Landegestell befestigte Trainingsgestell verhindert nicht, dass der Heli sich tatsächlich auf die Seite legt. Als erstes ist eine der Streben des Trainingsgestells abgebrochen. Haupt- und Heckrotor drehen sich weiter. Der Heli macht einige wippende Bewegungen, bevor er dann endgültig auf der rechten Seite liegenbleibt und sich die Hauptrotorblätter am Heckrohr verkeilt haben. Die Heckrotorblätter sind schon längst geschrottet. Ich kann machen was ich will, auch das Ausschalten des Senders läßt mich den Motor zuvor nicht abschalten. So läuft der Motor weiter, bis der LiPo nicht mehr genügend Power hat.
Der Schrecken sitzt mir noch ordentlich in den Gliedern, als ich den Heli und die abgebrochenen Teile einsammele und mich damit nach drinnen an den Tisch setze. Nach genauerer Begutachtung des Helis lassen sich folgende Schäden feststellen:
- beide Heckrotorblätter sind abgebrochen
- das Heckrohr ist mehrfach verbeult und auch etwas verbogen
- das Hauptzahnrad ist kein Zahnrad mehr, da es fast keine Zacken mehr hat
- an einem Servo ist die Schraube der Gewindestange zu einer Kugelkopfpfanne der Taumelscheibe herausgebrochen
Weitere Beschädigungen kann ich zunächst nicht feststellen. So ist also jetzt erst einmal Schluss mit den ersten Flugübungen und ich muss mich zunächst einmal mit der Beschaffung der notwendigen Ersatzteile und der Reparatur des Helis beschäftigen.
Erster Ladevorgang mit dem X7 Dual Power X-Treme Charger
11. Dez
Heute nun ist es endlich soweit – der erste Ladevorgang zum Laden eines LiPo-Akkus mit meinem neu erworbenen X7 Dual Power X-Treme Charger steht an, nachdem ich mir trotz der schon zahlreich dem X7 beigelegten Adapter gestern Abend noch ein zusätzliches Ladekabel mit 3,5 mm Goldplug besorgen musste.
Jetzt nun habe ich den ersten LiPo 3S 2100mAh 20C am X7 angeschlossen und siehe da, er wird dank separatem Balanceranschluss auch sofort korrekt erkannt.
Nun nur noch ein paar Einstellungen für das Ladeprogramm, Ladestrom, Zellenanzahl und schon geht es mit dem Ladevorgang los.
Knapp 44 Minuten später ist der Akku vollständig aufgeladen und das X7 signalisiert dies durch ein entsprechend akustisches Signal
Schon beeindruckend, wenn man bedenkt, dass der erste Ladeversuch mit dem kleinen von GTOYS mitgelieferten Balancer-Ladegerät und dem gleichen LiPo-Akku doch über 3,5 Stunden gedauert hat
Ist mein Heli G5 ein Spielzeug? Eine rechtliche Betrachtung
11. Dez
Selbstverständlich habe auch ich mir die Frage gestellt, was mein neuer Heli G5 eigentlich ist. Ein Spielzeug, ein Flugzeugmodell oder was auch immer? Diese Frage bekommt dann eine besondere Bedeutung, wenn man sich intensiver mit dem Gedanken beschäftigt, was eigentlich passiert, wenn durch den Heli jemand Drittes verletzt werden sollte oder sonst irgendetwas in Mitleidenschaft gezogen wird.
Der Gesetzgeber regelt zunächst einmal im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) folgendes:
LuftVG § 1 Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.(2) Luftfahrzeuge sind 1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. Drachen
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.
Demnach muss man zunächst davon ausgehen, dass mein Heli G5 unter Punkt 9. und 11. fällt. 30 Meter Höhe über Grund oder Wasser dürfte er auf jeden Fall erreichen können.
LuftVG § 37 Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist (1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall a) bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten, b) bei Luftfahrzeugen unter 1.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 1,5 Millionen Rechnungseinheiten, c) bei Luftfahrzeugen unter 2.700 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 3 Millionen Rechnungseinheiten, d) bei Luftfahrzeugen unter 6.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 7 Millionen Rechnungseinheiten,e) bei Luftfahrzeugen unter 12.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 18 Millionen Rechnungseinheiten, f) bei Luftfahrzeugen unter 25.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 80 Millionen Rechnungseinheiten,g) bei Luftfahrzeugen unter 50.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 150 Millionen Rechnungseinheiten, h) bei Luftfahrzeugen unter 200.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 300 Millionen Rechnungseinheiten, i) bei Luftfahrzeugen unter 500.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 500 Millionen Rechnungseinheiten, j) bei Luftfahrzeugen ab 500.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 700 Millionen Rechnungseinheiten. Höchstabflugmasse ist das für den Abflug zugelassene Höchstgewicht des Luftfahrzeugs. Für die Umrechnung der Rechnungseinheit nach Satz 1 gilt § 49b entsprechend. (2) Im Falle der Tötung oder Verletzung einer Person haftet der Ersatzpflichtige für jede Person bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36.000 Euro. (3) Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren auf Grund desselben Ereignisses zustehen, die Höchstbeträge nach Absatz 1, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen vorbehaltlich des Absatzes 4 in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. (4) Beruhen die Schadensersatzansprüche sowohl auf Sachschäden als auch auf Personenschäden, so dienen zwei Drittel des nach Absatz 1 Satz 1 errechneten Betrages vorzugsweise für den Ersatz von Personenschäden. Reicht dieser Betrag nicht aus, so ist er anteilmäßig auf die Ansprüche zu verteilen. Der übrige Teil des nach Absatz 1 Satz 1 errechneten Betrages ist anteilmäßig für den Ersatz von Sachschäden und für die noch ungedeckten Ansprüche aus Personenschäden zu verwenden.
Neben der Haftungsfrage ist also auch die Frage nach einer geeigneten Haftpflichtversicherung sehr wichtig, sobald man einen Heli im Freien und in unmittelbarer Nähe zu Zuschauern fliegen lassen möchte. Ein Thema, mit dem ich mich so bislang noch gar nicht beschäftigt habe


